AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Berlyin Hills Team e.V und Dj ReneT.Mc

(Stand: Mai 2016)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB in ihrer jeweiligen Fassung gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartners erkennen wir nur an, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

(2) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner, soweit es sich um artverwandte Rechtsgeschäfte handelt.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Verträge zwischen der Berlyin Hills Team e.V und DjReneT.Mc (nachfolgend Auftragnehmerin genannt) und dem Veranstalter (nachfolgenden Auftraggeber genannt) kommen wie folgt zustande:
- Annahme eines schriftlichen Angebotes
- Unterschrift der Vertragspartner auf einem Vertrag
- Zuschlag und/oder Auftragserteilung über Internetseiten (z.B. www.berlyinhilltem-meerane.de.tl.de) 

(2) Wir durch den Auftraggeber auf einer der beispielhaft aufgezählten Internetseiten (z.B. www.berlyinhillsteam-meerane.de.tl.de, djrenetmc.de.tl) ein verbindliches Angebot gerichtet auf den Abschluss eines Vertrages abgegeben, so erkennt der Auftraggeber auch diese AGB als für das Rechtsverhältnis allein maßgeblich an.

(3) Die Auftragnehmerin bestätigt den Eingang des Vertragsangebotes in den vorgenannten Fällen dem Auftraggeber durch Versendung einer Bestätigungs-E-Mail oder Zusendung eines schriftlichen Vertrages. Damit gilt der Vertrag als zu Stande gekommen.


§ 3 Fälligkeit der Zahlung

(1) Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich an die Auftragnehmerin direkt vorzunehmen und werden fällig mit Veranstaltungsende.

(2) Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung wird die per Nachnahmen des Rechnungsbetrages binnen 10 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung benannte Konto der Auftragnehmerin akzeptiert.

(3) Die Auftragnehmerin behält sich vor, einen angemessenen Vorschuss vor Veranstaltungsbeginn abzurechnen, welcher bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Konto der Auftragnehmerin gutgeschrieben sein muss.


§ 4 Zahlungsart

(1) Die Bezahlung hat, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart ist, vor/während/spätestens mit Beendigung einer Veranstaltung an den Moderator oder die Technik-Assistentin in Bar zu erfolgen.

(2) Sofern einer Zahlung per per Nachnahmen nach Rechnungslegung im Vorfeld schriftlich zugestimmt wurde, gilt § 3 (1) und (2) dieser AGB.

(3) Eine Zahlung mit (Euro)Scheck, Kredit- und/oder EC-Karte wird nicht akzeptiert.


§ 5 Rücktritt vom Vertrag/Stornierung der Buchung

(1) Ein Rücktritt/eine Stornierung der Buchung seitens des Auftraggebers ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen möglich. Sie hat in Schriftform so frühzeitig wie möglich zu erfolgen.

(2) Macht der Auftraggeber von diesem Recht Gebrauch, so werden folgende Stornokosten berechnet:
- Stornierung bis 20 Tage vor Veranstaltung: 20% der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung bis 10 Tage vor Veranstaltung: 50 % der vereinbarten Bruttogage

(3) Bei einer späteren Stornierung wird die vertraglich vereinbarte Bruttogage entsprechend einer Abstufung von einem 1 % je weiteren Tag vor der Veranstaltung gemäß nachfolgender Aufstellung fällig:
- Stornierung 9 Tage vor Veranstaltung: 91% der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung 8 Tage vor Veranstaltung: 92 % der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung 7 Tage vor Veranstaltung: 93 % der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung 6 Tage vor Veranstaltung: 94 % der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung 5 Tage vor Veranstaltung: 95 % der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung 4 Tage vor Veranstaltung: 96 % der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung 3 Tage vor Veranstaltung: 97 % der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung 2 Tage vor Veranstaltung: 98 % der vereinbarten Bruttogage
- Stornierung 1 Tag vor Veranstaltung: 99 % der vereinbarten Bruttogage

(4) Bei einer Stornierung am Tag der Veranstaltung wird die vereinbarte Vertragssumme zu 100% fällig.

(5) Sollte es nach Stornierung bzw. gleichzeitig mit der Stornierung zu einem Auftrag zu gleichen Konditionen zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin zu einem anderen Termin kommen, werden die Stornokosten gesondert, einzelvertraglich vereinbart.

(6) Ein Rücktritt vom Vertrag durch die Auftragnehmerin ist möglich, wenn sie durch nachweislich höhere Gewalt an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. In diesem Fall wird die Auftragnehmerin zu gleichen Konditionen einen Ersatz stellen.


§ 6 Anmeldungen/Genehmigungen/Gebühren

(1) Alle erforderlichen Anmeldungen sind vom Auftraggeber auf seine Kosten vorzunehmen.

(2) Erforderliche (behördliche) Genehmigungen hat der Auftraggeber auf seine Kosten zu beantragen und einzuholen.

(3) Sollte wegen mangelnder Anmeldung/Genehmigung eine Veranstaltung vorzeitig beendet werden müssen, oder nicht stattfinden können, hat der Auftraggeber die vertraglich vereinbarte Bruttogage in vollem Umfang zu zahlen.

(4) Alle anfallenden GEMA-Gebühren werden vom Auftraggeber getragen und direkt an die GEMA abgeführt.


§ 7 Haftungsausschluss

(1) Für Personen- und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch die Auftragnehmerin verursacht worden ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin, sofern der Auftraggeber Ansprüche gegen diese geltend macht.

(2) Für Schäden an Equipment der Diskothek, und Tanzvereinen die während der Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. 

(3) Sofern die Auftragnehmerin durch nicht zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall- oder Stromschwankungen ect.) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Veranstalter kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.


§ 8 Abtretungs- und Verpfändungsverbot, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Abtretung und/oder Verpfändung von dem Auftraggeber der Auftragnehmerin gegenüber zustehenden Ansprüche oder Rechten ist ohne Zustimmung der Auftraggeberin ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

(2) Dem Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(3) Zur Ausübung eines berechtigten Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, wenn der Gegenanspruch aus dem gleichen Vertragsverhältnis resultiert.


§ 9 Gerichtsstand

(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber ist der Sitz der Auftragnehmerin, soweit es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, eine juristische Person oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

(2) Ist der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit der AGB insgesamt nicht berührt.

Ihr Kontakt

für die Meerane bis Bundesweit und in Deutschland ist

Stadthalle Meearne, Fr. G. Purmann, Berlyin Hills Team e.V Stadtverwaltung Meerane, 
Berlyin Hills Team e.V
Rober-Baum-Straße 12 
08393 Meerane

Ansprechpartner:
Vereinsvorsitzender
 Herrn René Thoß
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